Zuständigkeitsbereiche

Der Steinkohlebergbau in Nordrhein-Westfalen hat in drei Regionen den Boden beeinflusst: Im Ruhrgebiet, im Ibbenbürener Steinkohlerevier und im Aachener Steinkohlerevier.
Bei Bergschäden in diesen Regionen kann die Schlichtungsstelle Bergschaden NRW helfen, wenn der Schaden im Einzugsbereich der RAG AG, der RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH oder die EBV GmbH entstanden ist. Diese drei Unternehmen beteiligen sich am Schlichtungsverfahren.

Hier erfahren Sie mehr zu den Regionen und einigen Besonderheiten:

Ruhrgebiet

Ibbenbürener Steinkohlerevier

Aachener Steinkohlerevier