Wenn Privatpersonen oder kleine und mittlere Handwerks- und Geschäftsbetriebe von einem Bergschaden betroffen sind, können sie sich an die Schlichtungsstelle Bergschaden wenden.

Wichtig ist, dass die Geschädigten sich zuerst an das zuständige Bergbauunternehmen gewandt haben und keine Einigung zustande kam. In diesem Fall hilft die Schlichtungsstelle einen Kompromiss zwischen den Geschädigten und dem Bergbauunternehmen zu finden. Das Verfahren ist für die Betroffenen kostenfrei.

Schlichtungsstelle als neutrale Instanz

Die Geschäftsstelle der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW ist beim Regionalverband Ruhr angesiedelt. Sie nimmt die Schlichtungsanträge entgegen und kümmert sich um alle organisatorischen Aufgaben, die zum Schlichtungsverfahren gehören. Die Schlichtungsstelle ist die neutrale Instanz zwischen den Geschädigten und den Bergbauunternehmen.

Die Schlichtungsstelle wird von einem Schlichter geleitet, der die Befähigung zum Richteramt hat. Der Schlichter wird von zwei Beisitzenden unterstützt. An dieser Stelle wird der Ablauf des Schlichtungsverfahrens erklärt.

Bevollmächtigte und Sachverständige

Wenn die Antragstellenden Unterstützung hinzuziehen möchte, können sie einen Bevollmächtigten benennen. Dies kann zum Beispiel eine Person aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis sein, ein Bergbausachverständiger oder ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin. Eventuelle Kosten für einen Bevollmächtigten müssen die Antragstellenden selbst tragen.

Die Schlichtungsstelle kann Sachverständige zur Klärung der Frage, ob ein Bergschaden vorliegt, beauftragen. Die Kosten hierfür trägt die Schlichtungsstelle.

Schlichtungsspruch und Rechtsweg

Das Schlichtungsverfahren endet mit dem Schlichtungsspruch, der in der Regel eine finanzielle Entschädigung für die Betroffenen beinhaltet.
Unabhängig vom Schlichtungsspruch steht den Betroffenen der Zivilrechtsweg über das Amts- oder Landgericht weiterhin offen.

Transparenzpapier

2014 haben sich das NRW-Wirtschaftsministerium, die RAG AG und die RWE Power AG sich auf noch mehr Transparenz und einen weiterhin fairen Ausgleich der durch den Bergbau Geschädigten verständigt. Das Transparenzpapier  finden Sie hier als pdf-Datei.

Transparenzpapier als pdf-Datei