1. Sie stellen an Ihrem Haus einen Bergschaden fest.

Wir sind für Ihren Fall zuständig, wenn Ihr Haus im Bereich der Steinkohleabbaugebiete NRW steht.

2. Zuerst melden Sie den Schaden dem zuständigen Bergwerksunternehmen.

im Ruhrgebiet: RAG AG
im Münsterland: RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH
im Raum Aachen: EBV GmbH

3. Wenn Sie mit der Antwort des Unternehmens nicht einverstanden sind, melden Sie sich bei uns.

Wir als Geschäftsstelle beantworten gern Ihre Fragen und helfen Ihnen auf Wunsch beim Ausfüllen des Schlichtungsantrags. Das Schlichtungsverfahren ist für Sie kostenfrei.

4. Sie reichen den Schlichtungsantrag bei uns ein.

Wir prüfen, ob alle notwendigen Unterlagen vollständig und korrekt vorliegen. Dann leiten wir Ihren Antrag an das zuständige Bergwerksunternehmen weiter und kümmern uns um alle organisatorischen Aufgaben.

5. Das Bergwerksunternehmen stimmt dem Schlichtungsverfahren in der Regel zu.

In wenigen Einzelfällen erfolgt eine Ablehnung. Dann kann sich der/die Antragstellende an den Unterausschuss Bergbausicherheit wenden.

6. Die Schlichtungsstelle entscheidet über die nächsten Schritte.

Der Verlauf hängt vom Einzelfall ab. In den meisten Fällen findet ein Orts- oder Schlichtungstermin statt.

7. Der Schlichtungstermin findet statt.

Am Ende der Verhandlung erfolgt der Schlichterspruch. Dabei handelt es sich um einen Kompromiss zwischen den Geschädigten und dem Bergwerksunternehmen.

8. Am Ende steht ein Kompromiss.

Damit ist das Verfahren beendet.