Schlichtungsordnung
Hier finden Sie die Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle Bergschaden NRW. Dabei handelt es sich um die Grundlage, auf der die Schlichtungsstelle arbeitet.
Schlichtungsordnung ab 01.05.2017 (aktualisiert am 27.01.2023)
Die vor dem 1. Mai 2017 begonnenen Schlichtungs- bzw. Anrufungsverfahren werden auf der Grundlage der zum Zeitpunkt des Beginns geltenden Schlichtungsordnung der Schlichtungsstelle Bergschaden Nordrhein-Westfalen bzw. Geschäftsordnung der Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW weitergeführt, es sei denn, der Antragsteller, das jeweilige Bergwerksunternehmen und der Vorsitzende einigen sich einvernehmlich darauf, das Verfahren auf der Grundlage dieser Schlichtungsordnung weiterzuführen. Ein Verfahren nach Satz 1 ist begonnen, wenn das jeweilige Bergwerksunternehmen dem Schlichtungsverfahren bzw. dem Anrufungsverfahren zugestimmt hat.
Hier können Sie die aktuelle Schlichtungsordnung als pdf-Datei herunterladen.
Schlichtungsordnung bis 30.04.2017