Schlichtungsantrag

Sie können das Formular des Schlichtungsantrags herunterladen, am Bildschirm ausfüllen und danach ausdrucken. Natürlich können Sie auch das leere Formular ausdrucken und dann handschriftlich ausfüllen.

Wenn Sie das ausgefüllte Formular unterschrieben haben, schicken Sie es per Post an die Schlichtungsstelle.
Nachfolgend erfahren Sie Schritt für Schritt, wie die einzelnen Punkte des Schlichtungsantrags ausgefüllt werden müssen.

Wenn Sie auf die Punkte klicken, öffnet sich jeweils ein Fenster mit weiteren Erläuterungen.

1. Antragstellender (genaue Anschrift/Telefon/Fax/Handy/Mail)

Hier tragen Sie Ihren Namen, Ihre Adresse und Ihre Telefonnummer ein. Diese Angaben müssen Sie machen.

Falls Sie eine Faxnummer, eine Handynummer und/oder eine E-Mail-Adresse haben, tragen Sie diese bitte ebenfalls hier ein.

2. Bevollmächtigter

Wenn Sie Unterstützung hinzuziehen möchte, können Sie einen Bevollmächtigten oder eine Bevollmächtigte benennen. Der Bevollmächtigte ist nicht der Beisitzer. Als Antragstellender sind Sie frei in der Wahl Ihres Bevollmächtigten. Dies kann zum Beispiel eine Person aus dem Verwandten- oder Bekanntenkreis sein, ein Bergbausachverständiger oder ein Rechtsanwalt bzw. eine Rechtsanwältin. Eventuelle Kosten für einen Bevollmächtigten müssen Sie selbst tragen.

Den Namen und die Anschrift Ihres Bevollmächtigten tragen Sie hier ein.

3. Betroffenes Grundstück (Lage, Grundbuchbezeichnung und Baujahr des Objekts)

Hier tragen Sie die genauen Daten Ihres Grundstücks ein. Dazu gehören folgende Angaben:

  • Adresse des Grundstücks (Straße und Hausnummer)
  • Baujahr des Objekts
  • Gemarkung, Flur, Flurstück und Liegenschaftsbuch: Diese Angaben finden Sie im Grundbuch.

4. Genaue Schadensbeschreibung und Forderung (ggf. Beiblatt beifügen)

Hier beschreiben Sie den Schaden an Ihrem Objekt und geben an, welchen Betrag Sie von dem Bergbauunternehmen fordern, um den Schaden zu beheben.

Wenn der Platz im Formular nicht ausreicht, können Sie Ihre Angaben auf einem zusätzlichen Blatt fortsetzen.

5. Antrag

Ich beantrage festzustellen, ob und in welchem Umfang die unter 4.) beschriebenen Schäden bergbauliche Ursachen haben.

Dieser Punkt muss angekreuzt werden, damit die Schlichtungsstelle für Sie tätig werden kann.

Ich beantrage festzustellen, ob und ggf. in welchem Umfang insoweit Ansprüche auf Bergschadensersatz bestehen

Dieser Punkt muss angekreuzt werden, damit die Schlichtungsstelle für Sie tätig werden kann.

6. Anlagen

Aktueller Grundbuchauszug (stets beizufügen)

Diesen Punkt müssen Sie ankreuzen und den Grundbuchauszug zusammen mit dem Antrag an die Schlichtungsstelle schicken. Der Grundbuchauszug muss das Bestandsverzeichnis sowie die Abteilungen I, II und III enthalten.

Sonstiges (z. B. Schriftverkehr, Schadensdokumentation, Gutachten etc.)

Um Ihren Antrag zu unterstützen, fügen Sie alle vorhandenen Unterlagen, die Ihren Fall betreffen, bei. Dazu gehören zum Beispiel

  • Schriftverkehr mit dem Bergbauunternehmen
  • Fotos und anderes Material, das den Schaden dokumentiert
  • bereits vorliegende Gutachten
  • Lagepläne

Vollmachtserklärung

Wenn Sie einen Bevollmächtigten benennen, müssen Sie eine Vollmachtserklärung unterschreiben und dem Antrag beifügen. Ohne Vollmachtserklärung darf der Bevollmächtigte Sie nicht vertreten.

7. Für mein Schlichtungsverfahren wähle ich folgenden Beisitzenden / Stellvertretenden aus:

  • Beisitzender
  • Stellvertretender

Der Vorsitzende der Schlichtungsstelle wird von zwei Beisitzenden unterstützt. Einen Beisitzenden müssen Sie als Antragstellender benennen. Der Beisitzende ist nicht der Bevollmächtigte. Sie wählen einen Beisitzenden und vorsorglich eine Stellvertretung aus einer Liste aus. Diese Liste finden Sie hier. (Link).

8. Ich erkenne die Schlichtungsordnung vom 29.03.2017 vollumfänglich an. Insbesondere ist mir bekannt, dass die Schlichtungsstelle die Erstattung der Kosten des von mir benannten Beisitzenden gegenüber der Geschäftsstelle ganz oder teilweise mir auferlegen kann (§ 7 Ziffer 4 der Schlichtungsordnung).

Mit Ihrer Unterschrift unter den Schlichtungsantrag akzeptieren Sie die Schlichtungsordnung. Grundsätzlich ist das Schlichtungsverfahren für Sie kostenfrei. Sollten Sie die Schlichtungsstelle jedoch missbräuchlich anrufen, kann diese Sie verpflichten, die Kosten für den von Ihnen benannten Beisitzenden zu übernehmen. Die Kosten betragen dann 50 Euro/Stunde bis zu einer Höhe von maximal 500 Euro.

Ort, Datum, Unterschrift des Antragstellenden bzw. Bevollmächtigten

Hier tragen Sie Ort und Datum des Antrags ein und unterschreiben. Wenn Sie einen Bevollmächtigten beauftragt haben, kann (muss?) dieser den Antrag unterschreiben.

Wenn Sie den Antrag vollständig ausgefüllt haben, schicken Sie ihn per Post an folgende Adresse:

Schlichtungsstelle Bergschaden NRW
im Regionalverband Ruhr
Kronprinzenstraße 35
45128 Essen