Aachener Steinkohlerevier
Hier ist grundsätzlich die EBV GmbH zuständig.
Eine Besonderheit betrifft das Gebiet westlich von Erkelenz. Durch den Abbau der Braunkohle gibt es dort auch Sümpfungseinflüsse. Hierfür ist die RWE Power AG zuständig. In dem Bereich, in dem sich die Verantwortlichkeiten der beiden Bergwerksunternehmen überschneiden, wird im Einzelfall geklärt, welches Unternehmen für Ihren Fall maßgeblich ist. Hierzu können Sie sich an die Schlichtungsstellen wenden. Die endgültige Zuordnung obliegt dem federführenden Bergwerksunternehmen.
Auf der Karte können Sie die Zuständigkeitsbereiche der EBV GmbH und der RWE Power AG sehen.